Zwar ist diese Absicht grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch ist die steuerliche Verlustverrechnung, in der aktuellen Ausgestaltung, trotz der gesetzgeberischen Anpassungen nur in eingeschränktem Umfang eine wirksame Maßnahme zur Erholung der Wirtschaft nach der Corona-Krise.
In ihrem Aufsatz „Steuerliche Verlustverrechnung: Stabilisator in Konjunkturkrisen?“ der in NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht, Heft 27, S. 1886f. erschienen ist, beleuchtet Svenja Lindtner die Bedeutung der steuerlichen Verlustverrechnung in Konjunkturkrisen und ordnet vor diesem Hintergrund die jüngste gesetzliche Neuregelung des Verlustrücktrags ein.