Datenbankstudien (sog. Benchmarking Studies) auf der Grundlage von externen Vergleichsdaten (Fremdvergleichsdaten) können Abhilfe schaffen, da sie es dem Steuerpflichtigen ermöglichen, mit einem überschaubaren Aufwand, eine hinreichende Anzahl zumindest eingeschränkt vergleichbarer Vergleichswerte für die Durchführung des Fremdvergleichs zu identifizieren und somit die Fremdüblichkeit seiner Verrechnungspreise zu belegen.
Ebner Stolz berät seine Mandanten regelmäßig bei der Implementierung neuer Verrechnungspreissysteme, bei der Angemessenheitsanalyse im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation sowie bei der Verteidigung in Betriebsprüfungen. Zur Unterstützung dieser Beratungsleistungen haben sich die Experten bei Ebner Stolz auf die Erstellung von Datenbankstudien spezialisiert.
International − Hohe Akzeptanz von Datenbankstudien
Unabhängig davon, ob eine gesetzliche Pflicht oder faktische Erwartungshaltung im Rahmen einer steuerlichen Prüfung besteht, sind Datenbankstudien global gesehen ein nicht wegzudenkender Baustein für einen erfolgreichen Nachweis der Angemessenheit und genießen aus diesem Grund eine hohe Akzeptanz. So sehen z. B. die polnischen Steuergesetze eine Verpflichtung zur Erstellung einer Datenbankstudie im Rahmen des Local File vor. Diese ist grundsätzlich mindestens alle drei Jahre zu aktualisieren, es sei denn, eine Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen macht eine häufigere Aktualisierung erforderlich. Insgesamt variieren die inhaltlichen Anforderungen an Datenbankstudien in den einzelnen Ländern. So akzeptieren einige Länder gesetzlich oder faktisch nur lokale Vergleichsunternehmen (China, Indien). Andere Länder geben sich mit regionalen Datenbankstudien zufrieden.
National − Akzeptanz von Datenbankstudien steigt stetig
Die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen bei Betriebsprüfungen zeigen insgesamt eine stetig steigende Akzeptanz von Datenbankstudien auch in Deutschland. Zu beobachten sind in der Praxis insb. Datenbankstudien für das Benchmarking von Renditekennziffern, Lizenzgebührensätzen und Zinssätzen bzw. Avalprovisionen.
Benchmarking von Renditekennziffern
Die Erstellung globaler, regionaler und lokaler Datenbankstudien zur Bestimmung von Bandbreiten angemessener Renditekennziffern zumindest eingeschränkt vergleichbarer Unternehmen ist weit verbreitet. Die entsprechenden Datenbankstudien zielen insb. auf den Nachweis der Angemessenheit von Rohgewinnmargen im Rahmen der Wiederverkaufspreismethode, von Nettogewinnaufschlägen bei der Kostenaufschlagsmethode oder EBIT-Umsatzrenditen bei der Transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode (TNMM) ab. In vielen Fällen sind Anpassungsrechnungen (insb. Working Capital Adjustments) durchzuführen, um die Vergleichbarkeit zu erhöhen.
Benchmarking von Lizenzgebührensätzen
Neben dem Benchmarking von Renditekennziffern spielen innerhalb von international agierenden mittelständischen Unternehmensgruppen immaterielle Werte und die Lizensierung solcher eine zunehmend wichtige Rolle. In vielen Unternehmensgruppen werden Wort- und / oder Bildmarken zur Nutzung überlassen. Auch die Nutzungsüberlassung von Technologie (Patente, Know-how, etc.) ist regelmäßig Gegenstand von Intercompany-Geschäftsbeziehungen. Die Erstellung von Datenbankstudien zielt in diesem Bereich auf die Bestimmung von Bandbreiten angemessener Lizenzgebührensätze ab. Diese werden auf Basis von zwischen fremden Dritten vereinbarten und über Datenbanken verfügbare und einsehbare vertragliche Konditionen ermittelt.
Benchmarking von Finanztransaktionen
Hinsichtlich des Nachweises der Angemessenheit für Darlehenszinssätze für gruppeninterne Darlehen herrscht, zumindest aus deutscher steuerlicher Sicht, nach wie vor große Rechtsunsicherheit. Das nicht zuletzt durch die Rechtsprechung induzierte Dilemma beginnt schon bei der Wahl der Verrechnungspreismethode (Kostenaufschlags- vs. Preisvergleichsmethode). Der Steuerpflichtige hat sich zu bemühen, die Angemessenheit seiner Verrechnungspreise zu begründen. Dem Steuerpflichtigen ist somit in vielen Fällen anzuraten, sein ernsthaftes Bemühen durch die Erstellung einer Datenbankstudie zu belegen. Datenbankstudien können für Darlehenszinssätze, Avalprovisionen, Leasing- und Factoringgebühren erstellt werden. Die Bestimmung von Bandbreiten angemessener Vergütungen erfolgt im Bereich der Finanztransaktionen regelmäßig auf Basis von Ratinganalysen und datenbank-gestützten Analysen von Vergleichstransaktionen zwischen fremden Dritten.
Fazit
Datenbankstudien sind bei der Planung und Implementierung von Verrechnungspreissystemen nicht mehr wegzudenken. Letztlich kann das Unternehmen über eine inhaltlich zutreffend begründete und hinreichend dokumentierte Datenbankstudie sein ernsthaftes Bemühen belegen, seine Geschäftsbeziehungen unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes gestaltet zu haben. Dabei ist sicherzustellen, dass in einer Unternehmensgruppe aus Konsistenzgründen einheitliche Kriterien für die Auswahl von Vergleichsunternehmen bzw. -transaktionen angewandt werden und ein für die Finanzverwaltungen transparenter und nachvollziehbarer Prozess zu Grunde gelegt wird. Die Datenbankstudie ist somit essentieller Baustein der Angemessenheitsanalyse und unzweifelhaft ein wichtiges Instrument, um das Risiko von Verrechnungspreisanpassungen durch steuerliche Prüfungen zu minimieren.