Die Anzahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Unternehmensverantwortliche und Mitarbeiter aus den Steuerabteilungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Ihren Ursprung haben diese Ermittlungen nicht selten in den Betriebsprüfungen.
Während früher Arbeitsfehler im Zuge der Prüfungen besprochen wurden und allenfalls ein steuerliches Mehrergebnis zur Folge hatten, kommt es nunmehr immer häufiger zur Einleitung teils langwieriger Steuerstrafverfahren.
Die Schwelle, ab der die Behörden einen Anfangsverdacht für steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten bejahen, ist erheblich gesunken.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen anhand von Beispielen aus
unserer Beratungspraxis Verhaltenstipps geben, regelmäßig auftretende Risikokonstellationen erörtern sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen. Ergänzend werden wir mit Ihnen typische Fallstricke besprechen, die bei der Korrektur von Steuererklärungen im Unternehmen beachtet werden sollten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahmegebühr beträgt 120,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.