Der Abstimmung lag die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestags vom 26.4.2017 zugrunde. Neu eingeführt werden u. a. Mitteilungspflichten über die Beteiligung mit beherrschenden oder bestimmenden Einfluss an einer Drittstaat-Gesellschaft und über die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit der Drittstaat-Gesellschaft. Drittstaat-Gesellschaft in diesem Sinne ist eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR.
Zudem haben Kreditinstitute weitere Daten zur Identifizierung von Kontoinhabern zu erheben, wobei die Kontoinhaber zur Mitwirkung verpflichtet werden.
Hinweis
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 2.6.2017 darüber entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt.