Schwerpunkt ist diesmal das Thema „Stifterwille – oberste Auslegungsmaxime für das Handeln der Stiftungs-organe und der Stiftungsaufsicht“. Der Stifterwille sollte im Rahmen des Gesetzes über allem stehen, in der Stiftungspraxis stellen sich dabei immer wieder Herausforderungen.
Fehlende Formulierungen in der Stiftungssatzung erschweren oftmals eine flexible Stiftungstätigkeit. Auch nach Anerkennung können Schwierigkeiten auftreten, wenn z. B. Stiftungszwecke angepasst werden sollen. Frau Olms und Herr Dr. Sauer stellen hierzu ihre Sicht der Dinge und mögliche Lösungsansätze dar.
In Abweichung zu den bisherigen Stiftungsfrühstücken gehen wir auf Ihre Fragen nicht wie gewohnt im Rahmen einer Podiumsdiskussion in großer Runde ein. Stattdessen können Sie Ihre Fragen und Anmerkungen jeweils direkt bei den Vortragenden adressieren, die Ihnen nach dem stiftungs-rechtlichen Block für ca. 15 Minuten und am Ende der Veranstaltung sehr gerne zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen und die Agenda finden Sie in unserem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.