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Strengere Vorgaben für Related Party Transactions

Am 14.11.2019 hat der Bun­des­tag das Ge­setz zur Um­set­zung der zwei­ten Ak­tionärs­rech­te­richt­li­nie (ARUG II) ver­ab­schie­det. Zu den we­sent­li­chen Ände­run­gen zählen stren­gere Re­geln für Ge­schäfte börsen­no­tier­ter Ge­sell­schaf­ten mit na­he­ste­hen­den Un­ter­neh­men und Per­so­nen, sog. Re­la­ted Party Tran­sac­tions. Die Ver­schärfun­gen gel­ten ohne Überg­angs­frist ab 1.1.2020. Bei Verstößen dro­hen weit­rei­chende Sank­tio­nen.

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