Die im Dezember 2018 erfolgte Verabschiedung des sog. Energiesammelgesetzes und die darin enthaltenen rückwirkend in die Antragsperiode 2018 greifenden Anpassungen am ErneuerbareEnergien-Gesetz haben bei stromkostenintensiven Unternehmen für einen unruhigen Jahreswechsel gesorgt.
Wichtige Fragestellungen, bspw. zur Abgrenzung von selbstverbrauchten zu weitergeleiteten Strommengen und zum Umgang mit Werk- und Dienstleistungsverträgen, mussten durch die betroffenen Unternehmen kurzfristig beantwortet werden bzw. sind noch bis zum 31. März 2019 zu klären.
Ergänzend hierzu sind Antworten auf die neuen Vorgaben zum Messen und Schätzen von Strommengen einerseits und zu Bagatellsachverhalten andererseits zu finden.
Doch auch die für viele stromkostenintensive Unternehmen erstmals zu erstellenden Endabrechnungen nach EEG/ KWKG haben zu neuen Hürden geführt und werden mit den Änderungen durch das Energiesammelgesetz Fallstricke mit sich bringen.
Die Erfahrungen aus der abgelaufenen Antragsperiode mit Schlussfolgerungen für die anstehende Antragsperiode im Rahmen einer Veranstaltung zu verbinden, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Auch in 2019 beantworten Referenten von Ebner Stolz und von Luther Rechtsanwälten sowie des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW darauf aufbauend Ihre Fragen und bringen Ihnen die aktuellen Entwicklungen näher. Zudem erhalten Sie aus erster Hand wichtige Hilfestellungen zu den sich ergebenden Neuerungen für die Antragsperiode 2019 und werden optimal auf die anstehende Antragsperiode vorbereitet.
INHALTE:
- Die Besondere Ausgleichsregelung des EEG: Neuerungen und Konsequenzen auf das Antragsverfahren im Jahr 2019
- Rechtliche Fallstricke und Schlussfolgerungen für die Antragsperiode 2019
- Endabrechnungen nach EEG/KWKG: Neuerungen und Konsequenzen
Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahmegebühr beträgt 120,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.