Die gesetzlichen Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2016 und die daraus abgeleiteten Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Antragsstellung im Jahr 2017 haben eine Vielzahl von Änderungen für stromkostenintensive Unternehmen mit sich gebracht.
Die Erfahrungen aus der abgelaufenen Antragsperiode im Rahmen einer Veranstaltung mit Schlussfolgerungen für die anstehende Antragsperiode zu verbinden, hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Die Vorbereitungen auf die Antragsperiode im Jahr 2018 sollten dazu genutzt werden, u. a. den Umgang mit Weiterleitungen von Strommengen an Dritte, sowie die Gestaltung von Werkverträgen und/oder Arbeitnehmerüberlassungen unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen aus den Sachverhaltsaufklärungsschreiben des BAFA auf den Prüfstand zu stellen. Dabei bringen auch die praktischen Erfahrungen aus Umstrukturierungsfällen bei Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, und aus durchgeführten Außenprüfungen des BAFA für die antragsstellende Unternehmen häufig umfangreiche Fragstellungen mit sich.
In unserer Veranstaltung werden Referenten von Ebner Stolz, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und der Dekra Ihnen die aktuellen Entwicklungen näher bringen und die sich daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen aufzeigen und Antworten geben. Zudem erhalten Sie aus erster Hand wichtige Hilfestellungen zu den sich ergebenden Neuerungen für die Antragsperiode 2018 und werden optimal auf die anstehende Antragsperiode vorbereitet.
Weitere Informationen sowie die Agenda finden Sie in unserem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 120,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.