Stromintensive Industrieunternehmen in der EU werden durch im Strompreis enthaltene CO2-Kosten der Stromerzeuger belastet. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Industrieunternehmen gegenüber Wettbewerbern aus Drittstaaten zu erhalten, hat Deutschland von der durch die EU-Kommission eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Deutschland ansässige stromintensive Industrieunternehmen auf Antrag durch eine CO2-Strompreiskompensation zu entlasten.
Einen ersten Überblick darüber, welche Unternehmen antragsberechtigt sind und unter welchen Voraussetzungen eine solche Beihilfe gewährt wird, können Sie sich mit unserer Broschüre „Strompreiskompensation - Antrag auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten“ verschaffen.
Ebner Stolz Broschüre "Strompreiskompensation - Antrag auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten"
29.01.2015
nach oben