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Rechtsberatung

Stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Am 28.10.2020 hat das Bun­des­ka­bi­nett die Dritte Ver­ord­nung zur An­pas­sung der Höhe des ge­setz­li­chen Min­dest­lohns be­schlos­sen. Da­nach ist eine Erhöhung des Min­dest­lohns von der­zeit 9,35 Euro brutto pro Zeit­stunde in vier Stu­fen vor­ge­se­hen:

  • zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro
  • zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro
  • zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro so­wie
  • zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro.

Hin­weis: In der Eu­ropäischen Union ha­ben 21 Mit­glied­staa­ten Min­destlöhne per Ge­setz fest­ge­legt. Diese rei­chen von 1,87 Euro je Stunde in Bul­ga­rien bis zu 12,38 Euro in Lu­xem­burg. Im EU-Ver­gleich liegt der deut­sche Min­dest­lohn mit ak­tu­ell 9,50 Euro pro Stunde et­was nied­ri­ger als in un­se­ren di­rek­ten Nach­barländern. In Bel­gien liegt der Min­dest­lohn bei 9,66 Euro, in den Nie­der­lan­den bei 10,14 Euro, in Frank­reich bei 10,15 Euro und in Lu­xem­burg bei 12,38 Euro. Bei Berück­sich­ti­gung der Kauf­kraft liegt Deutsch­land aber nach Lu­xem­burg, Frank­reich und den Nie­der­lan­den auf Rang vier.

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