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Steuerberatung

Tarifbegünstigung eines Aufgabegewinns bei einer echten Realteilung

Ist ein Auf­ga­be­ge­winn auch dann ta­rif­begüns­tigt zu be­steu­ern, wenn er nicht so­gleich durch die Real­tei­lung ei­ner Per­so­nen­ge­sell­schaft ent­steht, son­dern erst im Nach­gang durch das Aus­schei­den aus der Nach­fol­ge­ge­sell­schaft? Darüber hatte der BFH zu ent­schei­den.

In sei­nem Ur­teil vom 15.1.2019 (Az. VIIIR 24/15) führt der BFH aus, dass zwar ein im Rah­men der Real­tei­lung ei­ner Per­so­nen­ge­sell­schaft aus­gelöster Auf­ga­be­ge­winn grundsätz­lich nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG ta­rif­begüns­tigt ist. Zu einem an­de­ren Er­geb­nis kommt der BFH je­doch im Streit­fall, in dem die Ver­wer­tung der durch die Real­tei­lung zu­ge­wie­se­nen Wirt­schaftsgüter im Rah­men ei­nes zwei­stu­fi­gen Vor­ge­hens er­folgte.

Eine frei­be­ruf­lich tätige So­zietät wurde durch Real­tei­lung in der Weise auf­gelöst, dass ihr Vermögen auf meh­rere Nach­fol­ge­ge­sell­schaf­ten über­tra­gen wurde. Der Kläger wurde zunächst Ge­sell­schaf­ter ei­ner sol­chen Nach­fol­ge­ge­sell­schaft. Er schied je­doch un­mit­tel­bar nach der Ge­sell­schaftsgründung ge­gen Zah­lung ei­ner Ab­fin­dung aus der Ge­sell­schaft aus.

Der BFH ver­sagte die Ta­rif­begüns­ti­gung des auf den Kläger ent­fal­len­den Auf­ga­be­ge­winns aus der So­zietät. Hierzu hätte er alle auf ihn ent­fal­len­den stil­len Re­ser­ven zu­sam­men­ge­ballt und in einem wirt­schaft­li­chen Vor­gang vollständig auf­de­cken so­wie zu­dem die we­sent­li­chen vermögensmäßigen Grund­la­gen sei­ner frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit auf­ge­ben müssen. Zu­min­dest sei letz­tere Vor­aus­set­zung nicht erfüllt, wenn der Kläger die we­sent­li­chen vermögensmäßigen Grund­la­gen zu­erst auf eine Ge­sell­schaft über­lei­tet und dann dort ver­wer­tet.

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