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Veröffentlichungen

Tarifkunden- oder Sonderkundenkonzessionsabgabe?

Streit um § 2 Abs. 7 Konzessionsabgabenverordnung

Die Land­ge­richte Han­no­ver und It­ze­hoe ha­ben mit zwei so­weit er­sicht­lich un­veröff­ent­lich­ten Ent­schei­dun­gen An­sprüche von Netz­nut­zern auf Rücker­stat­tung ver­meint­lich zu viel ge­zahl­ter Strom-Kon­zes­si­ons­ab­gabe zurück­ge­wie­sen.

Beide Ur­teile sind nicht rechtskräftig. Die Sach­ver­halte sind na­hezu iden­ti­sch. Ver­gleich­bare Sach­ver­halte sor­gen land­auf landab seit Jah­ren für Streit zwi­schen Netz­be­trei­bern und ih­ren Kun­den.

Den vollständi­gen Bei­trag von Chris­toph Ger­mer in der Mo­nats­zeit­schrift Ver­sor­gungs­wirt­schaft Aus­gabe 12/2020 le­sen Sie hier.

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