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Steuerberatung

Gestiegene Bedeutung von Tax CMS im Mittelstand: Ist ein pragmatischer Ansatz möglich?

Die Ein­hal­tung steu­er­li­cher Vor­schrif­ten ist für Un­ter­neh­men je­der Größe von ent­schei­den­der Be­deu­tung. Tax Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­teme (Tax CMS) zur Ver­mei­dung steu­er­re­le­van­ter Feh­ler sind da­her schon lange das Mit­tel der Wahl - auch im Mit­tel­stand. Nun­mehr räumt die Fi­nanz­ver­wal­tung den Steu­er­pflich­ti­gen mögli­che Er­leich­te­run­gen im Rah­men von Be­triebsprüfun­gen ein, wenn sie ein sol­ches Steu­er­kon­troll­sys­tem im­ple­men­tiert ha­ben. Dies stei­gert die Re­le­vanz von Tax CMS noch­mals deut­lich. Un­ter­neh­men kom­men nicht mehr um­hin, diese in den Blick zu neh­men. Den­noch ha­dern viele Mit­telständ­ler in Er­war­tung lan­ger und kos­ten­in­ten­si­ver Pro­jekte mit der Im­ple­men­tie­rung. Ge­nau hier setzt Eb­ner Stolz mit einem tool­gestütz­ten pro­zess- und ri­si­ko­ori­en­tier­ten An­satz an. Die­ses Vor­ge­hen macht eine mo­du­lare und prag­ma­ti­sche Im­ple­men­tie­rung mit Au­genmaß sehr wohl möglich.

Tax CMS - Begriff und Bedeutung

Tax Com­pli­ance - als Be­griffsüber­set­zung - be­schreibt die Ein­hal­tung der Steu­er­ge­setze so­wie ih­rer flan­kie­ren­den Richt­li­nien und Ver­ord­nun­gen. Das Tax CMS stellt so­dann das zu­gehörige Si­che­rungs- und Kon­troll­sys­tem ei­nes Un­ter­neh­mens dar. Es han­delt sich also um die der Tax Com­pli­ance zu­grunde lie­gende Or­ga­ni­sa­ti­ons­struk­tur, die zur Ein­hal­tung der zu be­ach­ten­den Steu­er­ge­setze und dies­bezügli­cher un­ter­neh­mens­in­ter­ner Vor­ga­ben beiträgt, die weit­ge­hende Ver­mei­dung von steu­er­li­chen Ri­si­ken si­cher­stellt und bei der Op­ti­mie­rung der Pro­zesse un­terstützt.

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Ein Tax CMS hilft da­bei, steu­er­li­che Pro­zesse im Un­ter­neh­men zu do­ku­men­tie­ren, zu­gehörige steu­er­li­che Ri­si­ken zu iden­ti­fi­zie­ren, zu be­wer­ten und im Er­geb­nis zu mi­ni­mie­ren. Da­ne­ben wird das Un­ter­neh­men ab­tei­lungsüberg­rei­fend steu­er­lich sen­si­bi­li­siert, der In­for­ma­ti­ons­aus­tausch gefördert und da­mit die Ba­sis für die Erfüllung der steu­er­li­chen Pflich­ten ge­legt. Durch all dies können un­zu­tref­fende Steu­er­an­mel­dun­gen und -erklärun­gen und da­mit po­ten­zi­elle Stra­fen und Sank­tio­nen ver­mie­den wer­den.

Tax CMS in der Betriebsprüfung - Geplante Prüfungserleichterungen

Mit Be­ginn des Jah­res 2023 hat der deut­sche Ge­setz­ge­ber im Zuge des Ge­set­zes zur Um­set­zung der DAC 7-Richt­li­nie und zur Mo­der­ni­sie­rung des Steu­er­ver­fah­rens­rechts erst­mals Möglich­kei­ten für Er­leich­te­run­gen in der Be­triebsprüfung bei be­ste­hen­den Tax CMS ge­schaf­fen.

Die zunächst tem­porär be­grenzte Neu­re­ge­lung zur Er­pro­bung al­ter­na­ti­ver Prüfungs­me­tho­den ermöglicht es den Fi­nanz­behörden, Be­schränkun­gen von Art und Um­fang des Prüfungs­um­fangs für die nächste Be­triebsprüfung ver­bind­lich zu­zu­sa­gen. Vor­aus­set­zung für die Er­lan­gung die­ser Prüfungs­er­leich­te­run­gen ist eine vor­an­ge­gan­gene Überprüfung der Wirk­sam­keit des vom Steu­er­pflich­ti­gen ein­ge­setz­ten Steu­er­kon­troll­sys­tems (Tax CMS) durch die Fi­nanz­ver­wal­tung. Der­zeit ver­steht man un­ter der Wirk­sam­keitsprüfung ei­nes Tax CMS das Testat ei­nes Wirt­schaftsprüfers nach IDW PS 980, mit dem be­schei­nigt wird, dass das Sys­tem ge­eig­net ist, mit hin­rei­chen­der Si­cher­heit Re­gel­verstöße zu er­ken­nen und zu ver­hin­dern. Ent­spre­chende Testate von Wirt­schaftsprüfungs­ge­sell­schaf­ten wer­den im Zuge der Be­triebsprüfung je­doch vor­aus­sicht­lich nicht maßge­bend für et­waige Er­leich­te­run­gen sein, al­len­falls eine In­dizwir­kung für die Fi­nanz­ver­wal­tung dar­stel­len.

Die kon­krete Aus­ge­stal­tung und Kri­te­rien der Wirk­sam­keitsprüfung im Rah­men der steu­er­li­chen Außenprüfung sind bis­lang ins­ge­samt of­fen. Es wird wohl ent­schei­dend auf eine künf­tige Ko­ope­ra­tion zwi­schen Fi­nanz­ver­wal­tung und Steu­er­pflich­ti­gen an­kom­men. Schließlich hat die Be­triebsprüfung drin­gen­den Nach­hol­be­darf, was das ei­gene Verständ­nis für die Um­set­zung von Tax CMS in der Pra­xis an­geht. Um­ge­kehrt wer­den der­zeit nur we­nige Mit­telständ­ler in der ei­ge­nen Tax Com­pli­ance so weit sein, ein um­fas­sen­des und prüfba­res Tax CMS vor­le­gen zu können. So wer­den wohl künf­tig beide Sei­ten von­ein­an­der ler­nen und pro­fi­tie­ren können.

Tax CMS in der Praxis - immer gleich ein Großprojekt oder sind auch „Quick Wins“ möglich?

Aber wa­rum ha­dern viele Mit­telständ­ler noch mit der Im­ple­men­tie­rung von Tax CMS? Die Vor­teile hin­sicht­lich Ri­si­ko­ver­mei­dung, Ent­haf­tung, Pro­zess­ver­bes­se­rung wie auch fort­schrei­ten­der Di­gi­ta­li­sie­rung sind un­be­strit­ten.

Tax CMS-Im­ple­men­tie­run­gen wa­ren in der Ver­gan­gen­heit oft­mals stei­nige, kos­ten- und res­sour­cen­in­ten­sive Großpro­jekte, de­ren Er­geb­nisse sich teil­weise in sei­ten­lan­gen Ex­cel-Ri­siko-Kon­troll­ma­tri­zen und di­cken Handbüchern spie­gel­ten und ein prag­ma­ti­sches Hand­ling kaum ermöglich­ten. Oder es wa­ren oberfläch­li­che Pro­jekte, die je­doch nur sehr ru­di­mentär die in­di­vi­du­el­len Pro­zesse re­flek­tier­ten und da­her kaum zu ei­ner höheren Si­cher­heit führ­ten. Aber auch die Um­set­zung von Tax CMS in der Pra­xis hat sich zu­letzt be­deut­sam fort­ent­wi­ckelt.

Im Rah­men des pro­zess­ori­en­tier­ten Tax CMS-Be­ra­tungs­an­sat­zes von Eb­ner Stolz liegt der Fo­kus der prak­ti­schen Um­set­zung auf den Zen­tral­pro­zes­sen der Un­ter­neh­men, in de­nen na­tur­gemäß - ge­mes­sen an quan­ti­ta­ti­ven wie auch qua­li­ta­ti­ven Kri­te­rien - die „Top Risks“ lie­gen. Wer­den in den Zen­tral­pro­zes­sen ge­zielt Tax Com­pli­ance-Maßnah­men und -Kon­trol­len um­ge­setzt, können im Sinne des Pa­reto-Prin­zips be­reits in­ner­halb kur­zer Zeit res­sour­cen­scho­nend sog. „Quick Wins“ er­zielt wer­den. Hier­bei emp­feh­len wir schlanke One-Pa­ger zu re­le­van­ten Steu­er­pro­zes­sen und Kon­trol­len mit Au­genmaß. Be­reits je­der An­fang und je­des Tun im Rah­men der Tax Com­pli­ance re­du­ziert nicht nur die Steu­er­ri­si­ken und ver­bes­sert die Pro­zesse, son­dern wird auch - so un­sere Er­fah­rung in ak­tu­el­len Be­triebsprüfun­gen - durch die Fi­nanz­ver­wal­tung ho­no­riert.

Natürlich gilt wei­ter­hin, dass letzt­lich je­des Tax CMS in­di­vi­du­ell aus­zu­rich­ten ist und mit­hin so un­ter­schied­lich ist wie die zu­gehöri­gen Un­ter­neh­men selbst. Aber: zahl­rei­che Tax CMS-Pro­jekte und auch die „Klas­si­ker-The­men“ der steu­er­li­chen Außenprüfung ha­ben in der Pra­xis ge­zeigt, dass in der Re­gel auf einem ge­mein­sa­men „Gerüst“ auf­ge­setzt wer­den kann. So hat Eb­ner Stolz für zahl­rei­che Pro­zesse „best prac­tices“ ent­wi­ckelt, die der Aus­gangs­punkt für die in­di­vi­du­elle steu­er­li­che Ri­si­ko­ana­lyse und Im­ple­men­tie­rung sein können.

Das ES TCMT - die maßgeschneiderte Tax Compliance-Lösung für mittelständische Unternehmen

Auf Ba­sis um­fang­rei­cher Er­fah­run­gen aus Tax CMS-Pro­jek­ten hat Eb­ner Stolz ein spe­zia­li­sier­tes Tool - das ES TCMT - ent­wi­ckelt, das im Zuge der Im­ple­men­tie­rung von Tax CMS die di­gi­tale Do­ku­men­ta­tion der steu­er­re­le­van­ten Pro­zesse, zu­gehöri­ger Maßnah­men und Kon­trol­len, Ri­si­ken und Ver­ant­wort­lich­kei­ten ermöglicht. Das Pro­gramm re­flek­tiert un­se­ren pra­xis­er­prob­ten Pro­jek­tan­satz, dass eine wirk­same und ef­fi­zi­ente Tax Com­pli­ance auf Pro­zess-Ebene be­ginnt. Ne­ben dem Herzstück des Tools - der Ri­siko-He­at­map (Ab­bil­dun­gen 1 und 2) - bie­tet das Tool zahl­rei­che Da­sh­boards (Bei­spiel in Ab­bil­dung 3), Aus­wer­tun­gen und Ana­ly­semöglich­kei­ten (Bei­spiel in Ab­bil­dung 4). Der Fo­kus liegt da­bei auf der Trans­pa­renz der er­mit­tel­ten Ri­si­ken und der über­sicht­li­chen Dar­stel­lung der ri­si­ko­mi­ti­gie­ren­den Maßnah­men und Kon­trol­len. So lässt sich schnell und mit über­schau­ba­rem Auf­wand mit der Im­ple­men­tie­rung ei­nes Tax CMS be­gin­nen. Natürlich können auch be­reits be­ste­hende Do­ku­mente ein­fach in das Tool in­te­griert wer­den.

Abbildung 1: Risiko-Heatmap / Übersicht

Ri­siko-He­at­map / Über­sicht

Abbildung 2: Risiko-Heatmap   /Detailbeispiel

Ri­siko-He­at­map / De­tail­bei­spiel

Abbildung 3: Dashboard

Da­sh­board

Abbildung 4: Auswertungsbeispiel

Aus­wer­tungs­bei­spiel

Hin­weis: Wei­tere In­for­ma­tio­nen zum ES TCMT fin­den Sie hier.

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