Haben sich die nachfolgenden Fragen schon einmal in Ihrem Unternehmen gestellt und haben Sie ein System, das die Antworten geliefert hat: Wurde bei einer Leistung korrekterweise und in richtiger Höhe Umsatzsteuer ausgewiesen? Unterliegen die an Mitarbeiter gewährten Zusatzleistungen der Lohnsteuer und der Sozialversicherung? Haben das Rechnungswesen, die Steuerabteilung oder der steuerliche Berater alle Informationen, um im Namen des Unternehmens vollständige und richtige Steueranmeldungen oder -erklärungen abzugeben?
Im unternehmerischen Alltagsgeschäft sind nicht nur eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen steuerlich zu bewerten und entsprechend zu erfassen, sondern noch viel wichtiger auch abteilungsübergreifende Informationsquellen und Vorsysteme auszuwerten. Dazu müssen die notwendigen Informationen aber erst einmal bei der Steuerfunktion im Unternehmen oder dem steuerlichen Berater ankommen. Daher ist es eine der wichtigsten Aufgaben eines steuerlichen Kontrollsystems, klar strukturierte, effiziente und nachvollziehbare Abläufe vorzugeben und umzusetzen, Schnittstellenverluste zu vermeiden und eine angemessene Dokumentation zu schaffen. Oberste Priorität haben dabei vor allem die Identifikation steuerlicher Risiken und der damit korrespondierende Ausschluss von Fehlerquellen (wie der fehlenden Weitergabe steuerlich relevanter Informationen). Vermeidbare steuerliche Mehrbelastungen, wie Steuernachzahlungen, die nach wie vor 6 % p. a. betragenden Nachzahlungszinsen oder Säumnis- und Verspätungszuschläge schmerzen naturgemäß jedes Portemonnaie.
Doch geht es in diesem Kontext nicht mehr nur um die Vermeidung ggf. überraschender Steuernachzahlungen durch das Aufdecken von Fehlern in Steuererklärungen. Die Zeiten eines ‚sportlichen‘ Disputs mit der Betriebsprüfung sind passé. Vielmehr ist in unserer Beratungspraxis zu beobachten, dass die Finanzverwaltung bei Abgabe von berichtigten Steuererklärungen oder bei Feststellungen in Rahmen von Betriebsprüfungen zunehmend mögliche straf- oder bußgeldrechtliche Sanktionen prüft. Auch werden in immer mehr Fällen auch nur kleinerer steuerlicher Versäumnisse strafrechtliche Ermittlungen wegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder gar Steuerhinterziehung eingeleitet.
Nochmals verschärft wird die Situation durch das geplante Verbandssanktionengesetz, auf dessen Grundlage künftig straf- oder bußgeldrechtliche Sanktionen gegen das Unternehmen in beachtlichem Umfang - bis zu 10 % des Jahresumsatzes - verhängt werden können. Die Bundesregierung machte bereits im Rahmen des noch abzuschließenden Gesetzgebungsverfahrens deutlich, dass - ähnlich wie im Zusammenhang mit den Berichtigungsanzeigen - auch hier etwaige Sanktionen durch ein bestehendes innerbetriebliches Kontrollsystem abgewendet werden können.
Tax Compliance „nur“ als Abwehrmaßnahme zu betrachten, geht aber eindeutig nicht weit genug. Der große und oft unterschätzte Mehrwert eines Tax Compliance Management Systems besteht - so unsere feste Überzeugung - in der mit der Implementierung einhergehenden Strukturierung und Optimierung der unternehmenseigenen steuerrelevanten Prozesse und Daten sowie der Effizienzsteigerung durch Arbeitserleichterungen für mit steuerlichen Prozessschritten befasste Mitarbeiter. Die Maßnahmen und Kontrollen eines Tax Compliance Management Systems unterstützen Unternehmen dabei, den Informationstransfer von und zur Steuerfunktion sicherzustellen, steuerliche Entscheidungen vor allem bei wiederkehrenden Prozessen standardisiert zu treffen oder Daten systemseitig auszuwerten. In einer immer digitaler werdenden Steuerwelt sind Prozessautomatisierungen und -standardisierungen sowie die Nutzung von Tools nicht mehr wegzudenken und werden stetig an Bedeutung gewinnen.
Die möglichen Maßnahmen und Kontrollen sowie Einsatzbereiche eines Tax Compliance Management Systems sind mannigfaltig und betreffen letztlich alle Unternehmensabteilungen: Nutzen Sie bereits Software zur automatisierten Rechnungseingangsprüfung? Haben Marketing und Vertrieb eine Arbeitshilfe, um Werbemittel und Geschenke bereits „an der Quelle“ zu differenzieren? Ist die Steuerfunktion eingebunden, wenn die IT ein neues Produkt oder eine neue Lohnart einrichtet? Besteht ein standardisierter Informationsprozess über grenzüberschreitende Vorgänge, um die neue Meldepflicht nach DAC 6 zu erfüllen? Unterziehen Sie Ihre Transaktionsdaten einer analytischen Umsatzsteuerprüfung, um die Vielzahl der Geschäftsvorfälle zu überwachen?
Tax Compliance ist aktueller denn je! In den kommenden Ausgaben der novus Mandanteninformation möchten wir Ihnen an dieser Stelle Praxishinweise und -lösungen sowie Beispiele aus den Unternehmen aufzeigen, um Ihnen Impulse für die Fortentwicklung Ihrer eigenen Tax Compliance zu geben.