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Steuerberatung

Tax Compliance Management System - aktueller denn je!

Die Ein­rich­tung in­ner­be­trieb­li­cher steu­er­li­cher Kon­troll­sys­teme war ins­be­son­dere im Zu­sam­men­hang mit den dras­ti­schen Ver­schärfun­gen bei Nach­erklärun­gen und Selbst­an­zei­gen in al­ler Munde. Denn: mit einem ge­leb­ten Tax Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tem las­sen sich nicht nur steu­er­re­le­vante Feh­ler ver­mei­den, son­dern auch et­waige Sank­tio­nen für Un­ter­neh­men und Or­gane ab­weh­ren. Durch das ge­plante Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz be­kom­men diese Kon­troll­sys­teme eine noch wei­tere Be­deu­tung. Aber auch völlig los­gelöst von der da­mit zu er­rei­chen­den Haf­tungs­ver­mei­dung für Un­ter­neh­men und den han­deln­den Per­so­nen sind steu­er­li­che Kon­troll­sys­teme auch Kern­be­stand­teil der fort­schrei­ten­den Di­gi­ta­li­sie­rung. Tax Com­pli­ance - quo va­dis?

Ha­ben sich die nach­fol­gen­den Fra­gen schon ein­mal in Ih­rem Un­ter­neh­men ge­stellt und ha­ben Sie ein Sys­tem, das die Ant­wor­ten ge­lie­fert hat: Wurde bei ei­ner Leis­tung kor­rek­ter­weise und in rich­ti­ger Höhe Um­satz­steuer aus­ge­wie­sen? Un­ter­lie­gen die an Mit­ar­bei­ter gewähr­ten Zu­satz­leis­tun­gen der Lohn­steuer und der So­zi­al­ver­si­che­rung? Ha­ben das Rech­nungs­we­sen, die Steu­er­ab­tei­lung oder der steu­er­li­che Be­ra­ter alle In­for­ma­tio­nen, um im Na­men des Un­ter­neh­mens vollständige und rich­tige Steu­er­an­mel­dun­gen oder -erklärun­gen ab­zu­ge­ben?

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Im un­ter­neh­me­ri­schen All­tags­ge­schäft sind nicht nur eine Viel­zahl an Ge­schäfts­vorfällen steu­er­lich zu be­wer­ten und ent­spre­chend zu er­fas­sen, son­dern noch viel wich­ti­ger auch ab­tei­lungsüberg­rei­fende In­for­ma­ti­ons­quel­len und Vor­sys­teme aus­zu­wer­ten. Dazu müssen die not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen aber erst ein­mal bei der Steu­er­funk­tion im Un­ter­neh­men oder dem steu­er­li­chen Be­ra­ter an­kom­men. Da­her ist es eine der wich­tigs­ten Auf­ga­ben ei­nes steu­er­li­chen Kon­troll­sys­tems, klar struk­tu­rierte, ef­fi­zi­ente und nach­voll­zieh­bare Abläufe vor­zu­ge­ben und um­zu­set­zen, Schnitt­stel­len­ver­luste zu ver­mei­den und eine an­ge­mes­sene Do­ku­men­ta­tion zu schaf­fen. Ober­ste Prio­rität ha­ben da­bei vor al­lem die Iden­ti­fi­ka­tion steu­er­li­cher Ri­si­ken und der da­mit kor­re­spon­die­rende Aus­schluss von Feh­ler­quel­len (wie der feh­len­den Wei­ter­gabe steu­er­lich re­le­van­ter In­for­ma­tio­nen). Ver­meid­bare steu­er­li­che Mehr­be­las­tun­gen, wie Steu­er­nach­zah­lun­gen, die nach wie vor 6 % p. a. be­tra­gen­den Nach­zah­lungs­zin­sen oder Säum­nis- und Verspätungs­zu­schläge schmer­zen na­tur­gemäß je­des Porte­mon­naie.

Doch geht es in die­sem Kon­text nicht mehr nur um die Ver­mei­dung ggf. über­ra­schen­der Steu­er­nach­zah­lun­gen durch das Auf­de­cken von Feh­lern in Steu­er­erklärun­gen. Die Zei­ten ei­nes ‚sport­li­chen‘ Dis­puts mit der Be­triebsprüfung sind passé. Viel­mehr ist in un­se­rer Be­ra­tungs­pra­xis zu be­ob­ach­ten, dass die Fi­nanz­ver­wal­tung bei Ab­gabe von be­rich­tig­ten Steu­er­erklärun­gen oder bei Fest­stel­lun­gen in Rah­men von Be­triebsprüfun­gen zu­neh­mend mögli­che straf- oder bußgeld­recht­li­che Sank­tio­nen prüft. Auch wer­den in im­mer mehr Fällen auch nur klei­ne­rer steu­er­li­cher Versäum­nisse straf­recht­li­che Er­mitt­lun­gen we­gen ei­ner leicht­fer­ti­gen Steu­er­verkürzung oder gar Steu­er­hin­ter­zie­hung ein­ge­lei­tet.

Noch­mals ver­schärft wird die Si­tua­tion durch das ge­plante Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz, auf des­sen Grund­lage künf­tig straf- oder bußgeld­recht­li­che Sank­tio­nen ge­gen das Un­ter­neh­men in be­acht­li­chem Um­fang - bis zu 10 % des Jah­res­um­sat­zes - verhängt wer­den können. Die Bun­des­re­gie­rung machte be­reits im Rah­men des noch ab­zu­schließen­den Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens deut­lich, dass - ähn­lich wie im Zu­sam­men­hang mit den Be­rich­ti­gungs­an­zei­gen - auch hier et­waige Sank­tio­nen durch ein be­ste­hen­des in­ner­be­trieb­li­ches Kon­troll­sys­tem ab­ge­wen­det wer­den können.

Tax Com­pli­ance „nur“ als Ab­wehrmaßnahme zu be­trach­ten, geht aber ein­deu­tig nicht weit ge­nug. Der große und oft un­ter­schätzte Mehr­wert ei­nes Tax Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tems be­steht - so un­sere feste Über­zeu­gung - in der mit der Im­ple­men­tie­rung ein­her­ge­hen­den Struk­tu­rie­rung und Op­ti­mie­rung der un­ter­neh­mens­ei­ge­nen steu­er­re­le­van­ten Pro­zesse und Da­ten so­wie der Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung durch Ar­beits­er­leich­te­run­gen für mit steu­er­li­chen Pro­zess­schrit­ten be­fasste Mit­ar­bei­ter. Die Maßnah­men und Kon­trol­len ei­nes Tax Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tems un­terstützen Un­ter­neh­men da­bei, den In­for­ma­ti­ons­trans­fer von und zur Steu­er­funk­tion si­cher­zu­stel­len, steu­er­li­che Ent­schei­dun­gen vor al­lem bei wie­der­keh­ren­den Pro­zes­sen stan­dar­di­siert zu tref­fen oder Da­ten sys­tem­sei­tig aus­zu­wer­ten. In ei­ner im­mer di­gi­ta­ler wer­den­den Steu­er­welt sind Pro­zes­sau­to­ma­ti­sie­run­gen und -stan­dar­di­sie­run­gen so­wie die Nut­zung von Tools nicht mehr weg­zu­den­ken und wer­den ste­tig an Be­deu­tung ge­win­nen.

Die mögli­chen Maßnah­men und Kon­trol­len so­wie Ein­satz­be­rei­che ei­nes Tax Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tems sind man­nig­fal­tig und be­tref­fen letzt­lich alle Un­ter­neh­mens­ab­tei­lun­gen: Nut­zen Sie be­reits Soft­ware zur au­to­ma­ti­sier­ten Rech­nungs­ein­gangsprüfung? Ha­ben Mar­ke­ting und Ver­trieb eine Ar­beits­hilfe, um Wer­be­mit­tel und Ge­schenke be­reits „an der Quelle“ zu dif­fe­ren­zie­ren? Ist die Steu­er­funk­tion ein­ge­bun­den, wenn die IT ein neues Pro­dukt oder eine neue Lohn­art ein­rich­tet? Be­steht ein stan­dar­di­sier­ter In­for­ma­ti­ons­pro­zess über grenzüber­schrei­tende Vorgänge, um die neue Mel­de­pflicht nach DAC 6 zu erfüllen? Un­ter­zie­hen Sie Ihre Trans­ak­ti­ons­da­ten ei­ner ana­ly­ti­schen Um­satz­steu­erprüfung, um die Viel­zahl der Ge­schäfts­vorfälle zu über­wa­chen?

Tax Com­pli­ance ist ak­tu­el­ler denn je! In den kom­men­den Aus­ga­ben der no­vus Man­dan­ten­in­for­ma­tion möch­ten wir Ih­nen an die­ser Stelle Pra­xis­hin­weise und -lösun­gen so­wie Bei­spiele aus den Un­ter­neh­men auf­zei­gen, um Ih­nen Im­pulse für die Fort­ent­wick­lung Ih­rer ei­ge­nen Tax Com­pli­ance zu ge­ben.

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