Mit Schreiben vom 2.7.2019 (Az. IV C 6 - S 2133-b/19/10001, DStR 2019, S. 1469) hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.3.) veröffentlicht. Diese Version ist grundsätzlich für die Bilanz der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Somit sind sie erstmals für Wirtschaftsjahre 2020 bzw. abweichende Wirtschaftsjahre 2020/2021 heranzuziehen.
Hinweis:
Im Vergleich zur Vorgängerversion wurden Neuerungen in Umsetzung des Investmentsteuerreformgesetzes berücksichtigt. Zudem wurde bei der Ergebnisverteilung bei Personengesellschaften eine sog. ERiC-Regel eingebaut, wonach E-Bilanzen von Mitunternehmerschaften zurückgewiesen werden, sofern Gewinnanteile eines Mitunternehmers unmittelbar auf einem steuerlich als Fremdkapital zu beurteilenden Gesellschafterkonto erfasst werden.