Eltern zahlen für illegales Filesharing ihrer Kinder über Familienanschluss
Kennt der Inhaber eines Internetanschlusses den Namen des Familienmitglieds, das im Wege des illegalen Filesharings eine Rechtsverletzung über diesen Familienanschluss begangen hat, so muss er dessen Namen offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz abwenden will. Im Umfang der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat. ...lesen Sie mehr