Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs vorzeitig gekündigten Krediten
§ 497 Abs. 1 BGB (in der bis Ende Juli 2002 geltenden Fassung - a.F.) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus. ...lesen Sie mehr