EuGH-Vorlage zu Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätungen
Der BGH hat dem EuGH folgende Frage zur Auslegung des Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordnung zur Vorabentscheidung vorgelegt: Kann ein Ausgleichsanspruch auch dann bestehen, wenn ein Fluggast wegen einer relativ geringfügigen Ankunftsverspätung einen direkten Anschlussflug nicht erreicht und dies eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, die beiden Flüge aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Buchungsbestätigung durch ein Reiseunternehmen erfolgte, das die Flüge für seinen Kunden zusammengestellt hat? ...lesen Sie mehr