Darlehen: Kein Widerrufsrecht mangels Verbrauchereigenschaft
Der Unternehmer, der sich für das konkrete Rechtsgeschäft auf die Schutzvorschriften des Verbraucherrechts beruft, genügt seiner Darlegungslast nicht, sofern er nur zu der inneren Tatsache des mit dem Rechtsgeschäft subjektiv verfolgten Zwecks ausführt. Bestehen Zweifel, sind die Schutzvorschriften des Verbraucherrechts nicht anzuwenden. ...lesen Sie mehr