Plagiate: Schadensersatz bei irreführenden Lieferantenangaben
Es fällt unter den Schutzzweck der Pflicht zur richtigen Auskunftserteilung, den Auskunftsberechtigten vor Schäden zu bewahren, die adäquat durch eine unrichtige oder irreführende Auskunft nicht nur verursacht, sondern nach Lage der Dinge auch bei angemessen besonnenem Vorgehen geradezu herausgefordert werden. Der Kausalzusammenhang zwischen der irreführenden Auskunft und den nutzlos aufgewendeten Rechtsverfolgungskosten kann nicht mit der Erwägung verneint werden, der Prozess wäre auch bei zutreffender mangelfreier Auskunft verloren gegangen. ...lesen Sie mehr