Traubenzucker darf nicht positiv beworben werden
Da der Durchschnittsverbraucher nach den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen seinen Zuckerverzehr verringern soll, ist die Feststellung, dass gesundheitsbezogene Angaben (hier: zu Traubenzucker von Dextro Energy), die nur die positiven Effekte für den Energiegewinnungsstoffwechsel herausstellen, ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen, mehrdeutig und irreführend seien und daher nicht zugelassen werden könnten, nicht fehlerhaft. ...lesen Sie mehr