Anforderungen an die in einem Prospekt eines Filmfonds enthaltene Risikoaufklärung
Der BGH hat zu den Anforderungen an die in einem Prospekt eines Filmfonds enthaltene Aufklärung über die Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des Anlagemodells und über die Erzielung von Lizenzgebühren Stellung genommen. Aus Prospekthaftung im weiteren Sinne haftet nur derjenige, der Vertragspartner des Anlegers geworden ist oder hätte werden sollen. ...lesen Sie mehr