Fiktive Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf Gutachtenbasis
Auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen, die bei Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden, ersatzfähig. Der Versicherungsnehmer muss sich dann von seinem Versicherer nicht auf die niedrigeren Kosten einer "freien" Werkstatt verweisen lassen. ...lesen Sie mehr