Keine Geltendmachung von Verlusten nach Umstrukturierung griechischer Staatsschulden gegenüber EZB
Der Schaden, den die privaten Inhaber griechischer Schuldtitel im Jahr 2012 im Rahmen der Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden erlitten haben, ist nicht der EZB zuzurechnen, sondern den wirtschaftlichen Risiken, die regelmäßig mit Tätigkeiten im Finanzsektor einhergehen. Die EZB hat beim Schutz der von den nationalen Zentralbanken und von ihr selbst gehaltenen griechischen Schuldtitel ausschließlich mit dem Ziel gehandelt, die Stabilität des Geldmarkts zu gewährleisten. ...lesen Sie mehr