Abwerben von Mitarbeitern gehört grundsätzlich zum freien Wettbewerb
Das Abwerben von Mitarbeitern gehört grundsätzlich zum freien Wettbewerb und ist nur bei Vorliegen besonderer unlauterer Umstände wettbewerbswidrig. Das klagende Unternehmen muss glaubhaft machen, dass die abgeworbenen Mitarbeiter einen maßgeblichen Einfluss auf das beklagte Unternehmen ausüben und es als Mittel für die Umgehung des Wettbewerbsverbots einsetzen. ...lesen Sie mehr