CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Die neuen CBAM-Berichtspflichten für Importeure
Die Bestrebungen der EU-Kommission, dem Klimawandel und der Umweltzerstörung im Rahmen des EU-Green-Deals entgegenzuwirken, sollen vor allem mit dem EU-Klimaschutzpaket „Fit For 55“ umgesetzt werden. Ziel ist die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen (wie CO2-Emissionen) bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990. Als ein Grundpfeiler des Fit-For-55-Pakets wurde das neue CO2-Grenzausgleichssystem (englisch: Carbon Border Adjustment Mechanism / CBAM) mit der Verordnung (EU) 2023/956 beschlossen, welches zum 17.05.2023 in Kraft getreten ist. Erste Meldepflichten für CO2-intensive Importe in die EU gelten bereits ab 01.10.2023. ...lesen Sie mehr