GmbH-Geschäftsführer ist bei Massenentlassungsanzeige mit zu berücksichtigen
Nach § 17 KSchG sind Arbeitgeber zu einer sog. Massenentlassungsanzeige bei der Bundesanstalt für Arbeit verpflichtet, wenn eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern entlassen werden soll. Unterbleibt diese Anzeige, sind die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam. ...lesen Sie mehr