Wettbewerb: EuGH präzisiert Bedingungen zum Missbrauch einer beherrschenden Stellung
Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines standardessenziellen Patents gegen einen angeblichen Patentverletzer kann u.U. einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellen. Der Patentinhaber muss, wenn er sich zuvor verpflichtet hat, Dritten Lizenzen zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen zu erteilen, vor einer solchen Klage auf Unterlassung der Beeinträchtigung seines Patents oder Rückruf der Produkte, für deren Herstellung dieses Patent benutzt wurde, dem angeblichen Patentverletzer eine konkretes Lizenzangebot unterbreiten. ...lesen Sie mehr