Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE
Das erstrebte Ziel einer Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit gefasster Beschlüsse einer Hauptversammlung wegen der Mitwirkung eines nicht zuständigen Versammlungsleiters kann nicht durch die isolierte Klage gegen den Abwahlbeschluss erreicht werden. Auf Umstände, die erst im Rahmen eines Anfechtungsprozesses aufgeklärt werden sollen, kann eine Anfechtung nicht gestützt werden. ...lesen Sie mehr