Rückzahlung des Kaufpreises bei fehlendem bestelltem Kfz-Zubehör trotz ausdrücklicher Bestellung
Ein Pkw-Vertragshändler kann zur Rücknahme eines Pkw und zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet sein, wenn ein fest installierter und beleuchteter Aschenbecher, der bei der Bestellung des Fahrzeugs als Ausstattungsdetail vereinbart worden ist, fehlt. Das Fehlen des Aschenbechers ist insoweit nicht als bloße Bagatelle anzusehen. ...lesen Sie mehr