Argentinien gegenüber Privatgläubigern aus Staatsanleihen zur Zahlung verpflichtet
Es gibt keine allgemeine Regel des Völkerrechtes, die einen Staat (hier: Republik Argentinien) gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand oder wegen einer mit der Mehrheit der Gläubiger freiwillig zustande gekommenen Umschuldung zeitweise zu verweigern. Das Völkerrecht kennt weder ein einheitliches noch ein kodifiziertes Konkursrecht der Staaten. ...lesen Sie mehr