Ist die Werbung mit dem Siegel "TOP-Lokalversorger" irreführend?
Das einem Energieversorgungsunternehmen von dritter Seite verliehene Siegel "TOP-Lokalversorger" wird vom Verkehr dahin verstanden, dass der Siegelverleiher nach entsprechender Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, das Unternehmen erbringe über die Lieferung von Energie hinaus in einem lokalen Bereich um seinen Sitz herum weitere Leistungen, die besonderen Qualitätsvorstellungen entsprechen; das lokale Versorgungsgebiet entspricht dabei nicht einem etwaigen Grundversorgungsgebiet. ...lesen Sie mehr