Bestpreisklauseln des HRS-Hotelbuchungsportals kartellrechtswidrig
Die zwischen dem Hotelbuchungsportal der HRS-GmbH und ihren Vertragshotels vereinbarten "Bestpreisklauseln" sind kartellrechtswidrig und damit unzulässig. Die Klauseln bewirken eine Einschränkung des Wettbewerbs u.a. zwischen den verschiedenen Hotelportalanbietern und stellen einen Verstoß gegen § 1 GWB dar. ...lesen Sie mehr