Änderung des mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu beginnenden Geschäftsjahresrhythmus durch Mitteilung an das Registergericht
Der Insolvenzverwalter kann den mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu beginnenden Geschäftsjahresrhythmus ändern. Dies kann durch eine Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister, aber auch durch eine sonstige Mitteilung an das Registergericht geschehen. ...lesen Sie mehr