Verpflichtende Hinweisgebersysteme - akuter Handlungsbedarf für Unternehmen!
Jetzt wird es ernst für die Unternehmen: Eigentlich hätte die EU-Whistleblower-Richtlinie bis 17.12.2021 umgesetzt werden müssen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber in der letzten Legislaturperiode gescheitert. Am 24.03.2022 hat nun endlich das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes für den besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vorgelegt. Für größere Unternehmen besteht nun akuter Handlungsbedarf - sie müssen schnellstmöglich ein Hinweisgeberschutzsystem in ihrem Unternehmen implementieren! Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen u.a. empfindliche Geldbußen. Kleinere Unternehmen sollten dieses Vorhaben ebenfalls nicht auf die lange Bank schieben und zumindest schon einmal mit den Vorbereitungen beginnen. Mit einer zügigen Verabschiedung des Gesetzes ist zu rechnen, da die EU-Kommission am 27.01.2022 ein ...lesen Sie mehr