Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten nach Neuetikettierung
Ein grundsätzlich zum Ausschluss des markenrechtlichen Erschöpfungseinwands führendes Umpacken durch Neuetikettierung eines aus dem EU-Ausland parallelimportierten Medizinprodukts liegt auch dann vor, wenn auf der importierten Originalverpackung ein Aufkleber angebracht wird, der neben dem Namen und der Anschrift des Importeurs eine Pharmazentralnummer (PZN) sowie einen Strichcode enthält. Eine objektive Zwangslage für den Parallelimporteur, die eine Maßnahme zur Vermeidung einer Marktabschottung rechtfertigen kann, liegt nicht vor, wenn die importierte Originalverpackung bereits mit der deutschen PZN des Markeninhabers für das Produkt versehen war. ...lesen Sie mehr