BMF: Reisekosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2025
Das BMF legt eine Übersicht über die ab 01.01.2025 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen vor.
Bei Auslandsreisen können Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe von Pauschbeträgen als Betriebsausgaben oder im Fall von Arbeitnehmern als Werbungskosten berücksichtigt oder vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei erstattet werden. Steuerfreie Arbeitgebererstattungen für Übernachtungskosten bei Auslandsreisen sind ebenso nur in Höhe von Pauschbeträgen möglich. Für den Werbungskostenabzug und auch den Betriebsausgabenabzug sind hingegen die tatsächlichen Übernachtungskosten heranzuziehen.
Mit Schreiben vom 02.12.2024 aktualisiert das BMF die Pauschbeträge bei Auslandsreisen, die ab 01.01.2025 zu berücksichtigen sind. Im Vergleich zu den seit 01.01.2024 geltenden Werten haben sich u. a. Änderungen bei Werten für Kroatien, Polen, Indien und die Türkei ergeben.