Abzugsverbot der Mietaufwendungen für durch Sideboard vom Wohnbereich abgetrennten Arbeitsbereich
Kein häusliches Arbeitszimmer i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG ist ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist (Anknüpfung an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27.7.2015 GrS 1/14). Die Abgrenzung durch ein einen Meter hohes Sideboard mit daneben liegendem Durchgang zum Rest des Zimmers ist einem durch Wände und Türen abgeschlossenen Raum nicht gleich zu erachten. ...lesen Sie mehr