Abfindungszahlungen an Erbprätendenten sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
Entrichtet ein Erbe eine Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen der Erbenstellung, ist diese als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Der Begriff der Erwerbskosten ist dabei grundsätzlich weit auszulegen. ...lesen Sie mehr