Vercharterung von Handelsschiffen - Gewerbesteuerliche Kürzung bei Weitervercharterung
Die Weitervercharterung von Handelsschiffen führt beim Zweitvercharterer nur dann zur Fiktion einer ausländischen Betriebsstätte i.S.d. § 9 Nr. 3 S. 2 GewStG 2002, wenn dieser die Schiffe selbst ausgerüstet hat. Bei der Zweitvercharterung eines bereits ausgerüsteten, insbesondere mit einer Mannschaft versehenen Schiffes fehlt es an einem Bezug der unternehmerischen Tätigkeit zu der Geschäftseinrichtung in Form des Schiffes. ...lesen Sie mehr