Umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Der Bund der Steuerzahler regte beim BMF an, den seit 2015 für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr geltenden Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer einheitlich sowohl für lohnsteuerliche als auch umsatzsteuerliche Zwecke anzuwenden - leider ohne Erfolg. ...lesen Sie mehr