Übergangsregelung für die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber
Grundsätzlich müssen Betreiber digitaler Plattformen bis 31.01.2024 den erstmalig für 2023 geltenden Melde-, Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) nachkommen. Das BZSt gewährt jedoch für den ersten Meldezeitraum eine Übergangsregelung bis 31.03.2024, die faktisch einer Fristverlängerung entspricht. ...lesen Sie mehr