Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Vermieter können Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Der Abzug von Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten ist jedoch auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet. ...lesen Sie mehr