Notfalls Weitergeltung des ErbStG über den 30.6.2016 hinaus
In seinem Urteil im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Regelungen der erbschaftsteuerlichen Begünstigungen von Betriebsvermögen als verfassungswidrig beurteilt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.6.2016 entsprechende Neuregelungen zu fassen. Derzeit ist unklar, ob diese Frist eingehalten werden kann. Zur Frage, welche Auswirkungen ein Verstoß gegen diese Frist haben könnte, äußerte sich nun der Sprecher des Gerichts. ...lesen Sie mehr