Mit der Entfernungspauschale sind auch Unfallkosten abgegolten
Durch die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Dies bedeutet, dass auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten nicht zusätzlich geltend gemacht werden können. ...lesen Sie mehr