BFH begrenzt Vorsteuerabzug für GmbH-Gründer
Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll. Bestätigt wird dies durch das EuGH-Urteil Malburg vom 13.3.2014 (C-204/13), wonach eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung kein Recht auf Vorsteuerabzug des Gesellschafters begründet. ...lesen Sie mehr