BVerfG: „Treaty override“ verfassungsrechtlich zulässig
Entgegen der in weiten Teilen der Fachliteratur vertretenen Auffassung eines verfassungswidrigen sog. „Treaty override“ verneint das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber dürfe vielmehr nicht gehindert sein, Gesetze zu erlassen, die mit früher eingegangenen völkerrechtlichen Verträgen im Widerspruch stehen. ...lesen Sie mehr