Betriebsausgabenabzug bei der Veranstaltung von Golfturnieren?
Aufwendungen für die Ausrichtung von Golfturnieren zählen zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben, und zwar selbst dann, wenn das Turnier von einer Versicherungsagentur in Verbindung mit einer Wohltätigkeitsveranstaltung durchgeführt wird und die Veranstaltung neben Werbezwecken auch oder sogar überwiegend einem Wohltätigkeitszweck dient. Etwas anderes gilt im Fall von Brauereien, die Golfvereine finanziell bei der Durchführung von nach der Brauerei benannten Serien von Golfturnieren unterstützen. ...lesen Sie mehr