Rechtsprechungsänderung: Einschränkung der Berücksichtigung von Steuerschulden bei Steuerhinterziehung durch Erblasser
Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird. Somit hält der BFH an seiner Rechtsprechung, dass eine wirtschaftliche Belastung im Hinterziehungsfall auch dann gegeben ist, wenn der Erbe das zuständige Finanzamt zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet, nicht mehr fest. ...lesen Sie mehr