Strafprozesskosten nach Verkehrsunfall während einer Dienstreise nicht steuerlich absetzbar
Die Kosten eines Strafprozesses sind auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn die Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich bei einer Dienstreise ereignet hat. Rücksichtslose Verkehrsgesinnung kann nicht der beruflichen Sphäre zugeordnet werden und ist grundsätzlich nicht unausweichlich. ...lesen Sie mehr